Allgemeine Geschäftsbedingungen der Antonio Viani Importe GmbH

1. Allgemeines

1. Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Käufer. Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung.

2. Alle Preise und Angebote in unserem Internetshop sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt durch den Versand der Ware durch den Verkäufer zustande. Bestellungen werden nur auf Wunsch bestätigt.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Marktbedingte Preisschwankungen vorbehalten.

4. Zahlung

1. Für frische Trüffeln steht als Zahlungsziel sofort, bei übriger Ware 30 Tage netto Kasse.

2. Bei Bankeinzug gewähren wir 2 % Skonto bei Einzug nach acht Tagen.

3. Pro Mahnung fällt ein pauschalierter Schadensersatz von 7,50 € an. Ein höherer Schaden kann vom Verkäufer nachgewiesen werden.

5. Lieferbedingungen

1. Die Lieferung erfolgt üblicherweise ab Lager an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht mit Verlassen des Betriebes des Verkäufers auf den Käufer über. Das Transportrisiko trägt der Käufer.

2. Die Lieferung erfolgt ausschließlich auf Rechnung des Empfängers. Bei Neukunden kann der Verkäufer Nachnahme oder Vorauskasse verlangen.

3. Die Lieferung innerhalb des deutschen Festlands erfolgt ab einem Warenwert von 500,- € netto versandkostenfrei. Liegt der Wert Ihrer Bestellung darunter, berechnen wir eine Kostenpauschale je Standardpaket (ungekühlt und ohne verbindliche Terminvorgabe) von 7,50 € und eine Pauschale von 30,- € für Kühl- bzw. Speditionssendungen. Die Lieferung nach Österreich erfolgt ab einem Warenwert von 1.250 € netto versandkostenfrei. Liegt der Wert Ihrer Bestellung darunter, berechnen wir eine Kostenpauschale von 75,- € für Kühl- bzw. Speditionssendungen. 
Die Lieferkonditionen ins weitere Ausland werden auf Anfrage mitgeteilt.

4. Lieferzeiten sind ohne besondere Vereinbarung unverbindlich. Verpackung erfolgt nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers. Teillieferungen sind möglich.

5. Der Verkäufer haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Ereignissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.

6. Sollte der angebotene Wein eines Jahrgangs nicht mehr lieferbar sein, behalten wir uns vor, den nachfolgenden Jahrgang zu liefern.

6. Gewährleistung

1. Gewichts- und Mengenangaben im Katalog sind Richtwerte bzw. Circa-Angaben. Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder die Darstellungen sind keine garantierten Beschaffenheitsangaben. Handelsübliche Abweichungen sind vorbehalten. Waren mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum können weder vergütet noch ersetzt werden. Frischware kann nicht zurückgenommen werden.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.

3. Die Lieferung ist unverzüglich nach Anlieferung sorgfältig zu untersuchen. Vor Unterzeichnung des Spediteurscheines muss die Ware vor allem auf Bruch, Beschädigungen und Vollständigkeit untersucht werden. Mängel sind unter Beteiligung des Spediteurs auf dem Frachtbrief zu vermerken. Weigert sich dieser zu warten, ist dies ebenfalls zu vermerken. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen drei Werktagen nach Lieferung oder ansonsten binnen drei Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist.

4. Bei Sachmängeln der gelieferten Ware ist der Verkäufer nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

5. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ist wie folgt eingeschränkt. Der Verkäufer haftet nicht:
a} im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
b} im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

6. Die Haftung ist auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

7. Die Einschränkungen gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Eigentumsvorbehalt

1. Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus der Lieferbeziehung Eigentum des Verkäufers. Auf Verlangen hat der Verkäufer die Sicherheit freizugeben, wenn der Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

3. Verarbeitung erfolgt im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller. Der Verkäufer erwirbt unmittelbar das Eigentum oder das Miteigentum {Bruchteilseigentum} an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder Miteigentum zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem oben genannten Verhältnis.

4. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

5. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren.

6. Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers vom Vertrag zurück {Verwertungsfall}, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

8. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Göttingen. Der Verkäufer ist berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.

2. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. UN-Kaufrecht gilt nicht.

3. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

4. Der Käufer nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

5. Alle Fotos und Texte unterliegen dem Urheberrecht. Kopien, auch auszugsweise, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.